Pressemitteilung Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. 26.03.2019
Pressemitteilung
Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
26.03.2019
Lebendtiertransporte in Nicht-EU-Staaten“ – Ministerin Otte-Kinast schiebt den schwarzen Peter ihren Amtsveterinären*Innen zu
Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen haben aktuell die Abfertigung von Lebendtiertransporten in bestimmten nicht EU-Staaten untersagt. Ihre Begründung: die systematischen Missstände in diesen Ländern sind keine Ausnahme, sondern der Regelfall. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die geltenden Tierschutzbestimmungen in diesen Ländern nicht eingehalten werden. Die Minister stellen sich mit dieser Regelung ganz klar hinter ihre Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre, damit diese nicht Gefahr laufen wegen Beihilfe zur Tierquälerei angeklagt zu werden.
Das Ministerium überlässt es den Amtstierärztinnen und Amtstierärzten, ob sie solche Transporte abfertigen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass sie sich nicht der Beihilfe zur Tierquälerei strafbar machen, wenn der Straftatbestand der Tierquälerei lediglich für möglich gehalten wird. Weiter heißt es: nur wenn nachgewiesen werden kann, dass es durch die handelnden Personen vor Ort beabsichtigt ist die Tiere zu quälen, liefe man Gefahr sich der Beihilfe zur Tierquälerei strafbar zu machen und dann sollte die Genehmigung nicht erteilt werden. Das Ministerium empfiehlt zur Rechtssicherheit die Dokumentation der tierschutzrechtlichen Gründe. Die zuständigen Landkreise in Niedersachsen wurde aufgefordert, dies bei der Entscheidung zur Abfertigung von Tiertransporten in Drittländer zu berücksichtigen.
„Statt sich den Entscheidungen der Bundesländer anzuschließen, scheut Ministerin Otte-Kinast die Übernahme von Verantwortung“, erklärt Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen und weiter: „Warum wird eine einseitige Empfehlung an Amtstierärzte gegeben, die suggeriert, dass nur die Verweigerung der Genehmigung für einen Transport dokumentiert und begründet werden muss, aber eine Erteilung hingegen keine Rechtfertigung braucht, um Rechtssicherheit zu erlangen?“
Aus Sicht des Landesverbandes offenbart Otte-Kinast eine weitere Entscheidungsschwäche die dafür sorgt, dass der Vollzug in Niedersachsen noch weiter geschwächt wird. Die handelnden Personen stehen weiterhin in einem Gewissenkonflikt stehen und nun müssen sie sich auch darauf einstellen, dass sie keine Rückendeckung ihrer Ministerin erhalten, wenn sie nicht eindeutig und rechtsicher die Verweigerung einer Genehmigung nachweisen können.“
Dieses verantwortungslose Handeln des Ministeriums sorgt dafür, das Lebendtiertransporte in Drittländer weiter in Niedersachsen abgefertigt werden. Den betroffenen Tieren steht damit ein grausamer Leidensweg auf dem Transport und eine grausame betäubungslose Tötung in den betroffenen Ländern bevor
Die Ministerin wird durch den Landestierschutzverband Niedersachsen aufgefordert, die Abfertigung von Tiertransporten aus Niedersachsen in bestimmte Drittländer zu beenden und sich gemeinsam mit Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen für eine tiergerechte bundeseinheitliche Lösung einzusetzen.