Resolution zum Tierschutz am 22.06.2019 auf den Evangelischen Kirchentag in Dortmund
37. Deutscher Evangelischer Kirchentag
Resolution „Schritte für mehr Tierschutz“
Adressaten: Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
Anja Karliczek, Bundesministerin für Bildung und Forschung
Antragstellende: Aktion Kirche und Tiere (AKUT) e.V., Clara- Wieck- Str. 4, 04416 Markkleeberg
Ansprechpartner*in: Karin Lüders und Christian Lüders
Veranstaltung: Zentrum Stadt und Umwelt
„Wert-schätzend?! Unser Umgang mit Lebensmitteln“
Sonnabend, 22 Juni 2019, 11.00-13.00 Uhr, Bereich Westfalenhallen, Halle 3
Resolution:
Wir AKUT-Mitglieder erachten die industrielle Tierhaltung, die Tierversuche und das damit verbundene qualvolle Leben und Sterben der Tiere als tiefe Verletzung der Mitgeschöpflichkeit. Wir halten es für unvereinbar mit der Würde von Tieren und Menschen, das immense Leid weiterhin tatenlos hinzunehmen. Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Moral müssen alle Geschöpfe einbeziehen. Wir halten daran fest, dass Tiere sind wie wir: leidensfähige, intelligente und soziale Individuen.
Ernstgenommen werden muss §1 des Tierschutzgesetzes, (…) „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlergehen zu schützen.“
Daher ist eine umfassende Agrarreform notwendig, und Tierversuche sind deutlich stärker zu reglementieren.
Konkret fordern wir:
Besonders quälerische Haltungsbedingungen müssen verboten werden, wie z. B. die lebenslange Anbindehaltung von Milchkühen, die Kastenhaltung von Muttersauen, die Käfighaltung von Enten, Hühnern und Kaninchen.
Der Zucht müssen Grenzen gesetzt werden: Erforderlich ist der Erlass einer Rechtsverordnung für sog. Nutztiere, um Qualzuchten zu definieren und das Züchten bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten.
Tiertransporte müssen reduziert werden: Die Transporte lebender Tiere sollen auf max. 8 Stunden ohne Verlängerungsmöglichkeit begrenzt werden. Der Transport lebender Tiere in Länder außerhalb der EU muss verboten werden.
Tierversuche müssen deutlich reduziert werden: Sogenannte schwer belastende Tierversuche müssen verboten werden. Alternativen zu Tierversuchen müssen finanziell deutlich stärker gefördert werden. Tierversuche zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung sollen verboten werden. Es braucht eine verpflichtende Datenbank, um Doppel- und Wiederholungsversuche zu vermeiden. Wissenschaftlich betrachtet, sind die Ergebnisse von Tierversuchen nur äußerst selten auf den Menschen übertragbar.
Verstöße gegen den Tierschutz müssen konsequent belegt, verfolgt und geahndet werden. Eine verpflichtende Videoüberwachung in allen Schlachthöfen und deren engmaschige Kontrolle durch unabhängige Gutachter sind nötig.
Um dem Staatsziel „Tierschutz“, das seit 2002 Verfassungsrang hat, endlich näher zu kommen, dürfen ausschließlich ökonomische Interessen nicht länger als „vernünftiger Grund“ gelten, um Tieren Schmerzen und Leiden zuzufügen. Grundgesetzlich verankerte Ziele eines demokratischen Staates dürfen nicht länger durch Verordnungen, Ausnahmen und überlange Fristen unterlaufen werden.