Kommentar zur Entscheidung der Bundesregierung zur erleichterten Tötung von Wölfen Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. 23.05.2019
Hilflosigkeit der Bundesregierung zum Umgang mit dem Wolf
Runde 20 Jahre Wölfe: Einige der wenigen Erfolgsgeschichten des Naturschutzes wird voraussichtlich schon bald ein Ende nehmen. Mit der Entscheidung des Bundeskabinettes den Weg für einen leichteren Abschuss von Wölfen zu ebnen, wird den Tieren damit der Schutzstatus quasi aberkannt.
Es ist hat sich in den letzten Jahrzehnten gezeigt, dass die Politik überhaupt keinen Bezug mehr zum Habitat Deutschland hat. Wenn Tiere ihr arttypisches Verhalten zeigen oder vermeintliche Schäden verursachen, fällt der Politik nichts anderes ein als diese zu Töten.
So werden unter anderem:
• mehr Wildschweine geschossen, weil diese den Virus der Afrikanischen Schweinepest in die hermetisch abgeriegelten Mastschweineställe eintragen könnten.
• Das Rehwild getötet, weil der Wildverbiss im Nutzwald zu hoch ist,
• Nutria und Bisam getötet, weil sie Schäden am Gewässerufer verursachen,
• der Fuchs getötet, weil er eine Gefahr für Niederwildarten sein soll.
Und das ist noch nicht das Ende der Liste. All diese Tiertötungen haben einen reinen monetären Ansatz, ohne sich mit den tatsächlichen wildtierbiologischen Grundsätzen und der Ursache – Fehlentwicklungen die durch das Handeln den Menschen herbeigeführt wurden – zu befassen.
Und nun ist der Wolf an der Reihe, weil die Politik unfähig ist die Naturschutzinteressen durch Dialog, Information, Weiterbildung und Unterstützung in Einklang zu bringen. Stattdessen höhlt man den Schutzstatus aus und will es zukünftig bei Nutztierrissen ermöglichen, dass solange Wölfe in einem Einzugsgebiet getötet werden, bis die Risse aufhören. Es wird der Eindruck erweckt, dass diese Wolfstötungen den Weidetierhaltern die Last des Herdenschutzes nimmt oder wenigstens erleichtert. Fakt ist aber: Die Tötung ist kein Ersatz für Herdenschutzmaßnahmen und ist somit keine Lösung.
Das Beutefangverhalten bei Nutztierherden kann sogar zunehmen, wenn die Rudelstruktur und damit einhergehend die Reviere zerstört werden, fremde Wölfe einwandern oder junge Wölfe ohne Elterntiere jagen müssten. Die dadurch entstehenden negativen Auswirkungen waren in Niedersachsen beim Cuxhavener Rudel zu beobachten, dessen Elterntiere illegal getötet wurden.
Bereits 1971 war es das Ziel des Gesetzgebers den ethischen Tierschutz im Tierschutzgesetz zu stärken. Der Tierschutz wurde um den Lebensschutz des Tieres erweitert und ein Eingriff in das Leben des Tieres nur im Rahmen des vitalen Erhaltungsinteresses des Menschen erlaubt. Reine wirtschaftliche Gründe wurden vom Gesetzgeber ausgeklammert. Diese damalige Begründung zum Tierschutzgesetz steht im krassen Gegensatz zur Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Wolf.
Die Bundesregierung macht sich mal wieder die Gesetzgebung aus reinen wirtschaftlichen Interessen passend und missachtet die ursprünglichen Ziele des Tierschutzgesetzes und das Grundgesetz mit seinem im Artikel 20a in dem der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere als verfassungsgemäßes Ziel eingefordert wird.
Dieter Ruhnke
Vorsitzender