Bündnisanschreiben BMEL zur Kastenstandhaltung von Schweinen
Kräfte bündeln
landwirtschaftlich genutzte Tiere, wir sind in der Verantwortung
Postanschrift: Dr. Claudia Preuß-Ueberschär, Sanddornweg 4, 30900 WEDEMARK
14.06.2019
Frau
Bundesministerin Julia Klöckner
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
11055 Berlin
Beabsichtigte Änderung der NutztierhaltungsVO
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
Kastenstände müssen so beschaffen sein, dass
− die Schweine sich nicht verletzen können und
− jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage
die Gliedmaßen ausstrecken kann
Gemäß §7 der Verordnung zum Schutz von Schweinen bei Stallhaltung (Schweinehaltungsverordnung
v. 30.05.1988) wurde für die Kastenstandhaltung festgelegt,
dass jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen und den Kopf und in Seitenlage
die Gliedmaßen ausstrecken können muss. Diese gesetzliche Anforderung
trat am 01.01.1992 in Kraft und ist unter §24 (4) Nr. 2 in der nachfolgenden TierSch-
NutztV (Neufassung v. 22.08.2006) geregelt.
Das Urteil des OVG Sachsen-Anhalt v. 24.11.2015 (OVG Magdeburg 3L 386/14) bestätigt,
dass die o.g. Vorschrift Mindestbedingungen formuliert, die der Verordnungsgeber
für unerlässlich zum Schutz der Tiere gehalten hat und die individuell für jedes
in einem Kastenstand gehaltene Schwein gilt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG
3 B 11/16) in Leipzig hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im
o.g. Urteil zurückgewiesen. Zudem hat es konstatiert, dass es keine weiteren Übergangsfristen
geben darf, da die Anforderungen bereits seit 1988 bestanden und die
Übergangsfristen seit 1992 abgelaufen sind.
Im Rahmen einer Veröffentlichung in der Zeitschrift „Amtstierärztlicher Dienst 3/2016“
wurde auf mögliche Straftatbestände bei der Haltung von Sauen in Kastenständen
hingewiesen. Im März 2018 erfolgte ein Rechtsgutachten zur Frage der Vereinbarkeit
der geplanten Neuregelung der Sauenhaltung im Deckzentrum mit dem Tierschutzgesetz1.
Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die geplante Streichung der
Wörter der TierSchNutztV „und in Seitenlage die Gliedmaßen“ sowie die geplanten
Übergangsfristen von 17 Jahren im Deckbereich rechtswidrig sind und zudem gegen
das Tierschutzgesetz sowie Artikel 20a Grundgesetz verstoßen.
1 https://media.4-paws.org/0/5/e/6/05e623246d5a31bc57a9b32be86b140088e4d090/180416_-
Rechtsgutachten-Kastenstand_2018.pdf
Im Januar 2019 hat das Land Berlin einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht
gestellt, der sich gegen die Mindeststandards in der Schweinehaltung
inklusive der Sauenhaltung in Kastenständen richtet2.
Trotzdem werden bis zum heutigen Zeitpunkt zahlreiche Sauen im Deckzentrum in
Kastenständen gehalten und „Übergangsfristen“ von bis zu 20 Jahren diskutiert, obwohl
die Tiere weiterhin nicht ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie Kopf und in
Seitenlage die Gliedmaße ausstrecken können. Als Begründung werden u.a. Zweckbindungsfristen
angegeben, da Schweineställe mit Hilfe öffentlicher Beratung und
öffentlicher Fördermittel gebaut wurden; darunter zahlreiche Kastenstandställe, die
nicht den oben genannten und seit 1988 bestehenden Anforderungen genügen. Im
Rahmen einer Novellierung der TierSchNutztV soll nunmehr – unter ihrer Federführung
Frau Bundesministerin Julia Klöckner – dieser tiergerechte Passus, der Mindestbedingungen
formuliert und über den das BVG bereits gerichtet hat, gestrichen
werden!!
Dies ist ein weiterer unvorstellbarer Rechtsbruch seitens des Bundeslandwirtschaftministeriums.
Bereits hinsichtlich der Verlängerung der Übergangsfrist für das Verbot
der betäubungslosen Ferkelkastration wurde seitens des Strafrechtlers Herr Prof. J.
Bülte Verfassungswidrigkeit begründet und festgestellt, dass für den Agrarsektor offenbar
andere, nicht dem Verfassungsrecht unterworfene Normhierarchien gelten.
Weder ein Grundrecht noch eine Staatszielbestimmung dürfen grundsätzlich – auch
nicht von Ihnen – infrage gestellt bzw. wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, mit diesen rechtswidrigen Entscheidungen
missachten Sie den seit 17 Jahren bestehenden Kerngehalt von Art. 20a GG und
ignorieren das Verfassungsrechtsgut Tierschutz – ja mehr noch, sie treten es förmlich
mit Füßen. Wir dürfen Sie vielleicht daran erinnern, dass Sie nicht nur Ministerin für
die Agrarwirtschaft und für Verbraucherschutz sind, sondern auch Ministerin für Tierschutz.
Es ist für die Gesellschaft nicht hinnehmbar, dass ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes
von Ihnen missachtet wird und Sie sich somit über den geltenden
Rechtsstaat hinwegsetzen. Im Übrigen stellt dieses Verhalten nicht nur eine Verhöhnung
des Rechtsstaates dar, sondern muss damit auch als Angriff auf die Demokratie
gewertet werden.
Darüber hinaus kann das „was das Gesetz verbietet, keine Verordnung zulassen“.
Mit freundlichen Grüßen
für das Bündnis
Dr. Claudia Preuß-Ueberschär
2 http://www.djgt.de/system/files/230/original/190109_PK_Bericht_Ellen.pdf
Bürgerinitiative
LAHSTEDT-ILSEDE für
TIER, MENSCH und UMWELT
Kräfte bündeln – landwirtschaftlich genutzte Tiere, wir sind in der Verantwortung
ist ein Zusammenschluss nachstehender Tierschutzorganisationen:
Ärzte gegen Massentierhaltung + Aktion Kirche und Tiere e. V. + Animals International + Animal
Welfare Foundation e. V. + Bürgerinitiative Lahstedt-Ilsede für Tier, Mensch und Umwelt + Bundesverband
Tierschutz e. V. + Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. + Bündnis Bayrischer Tierrechtsorganisationen
+ Deutsche juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. + Deutsches Tierschutzbüro
e.V. + Erna-Graff-Stiftung für Tierschutz + Förderverein des Peter-Singer-Preises für
Strategien zur Tierleidminderung e. V. + Foodwatch e. V. + Landestierschutzverband Niedersachsen
e. V. + Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen e.V. + mensch fair tier + NABU Landesverband
Niedersachsen + Partei Mensch Umwelt Tierschutz + PETA Deutschland e.V. + PROVIEH
e. V. + Robbenzentrum Föhr + Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft e. V. + VIER PFOTEN –
Stiftung für Tierschutz
die sich folgende Präambel gegeben haben:
Tiere sind empfindsame Lebewesen und keine Sachen oder Produktionsmittel. Sie können wie wir
Schmerzen, Angst, Hunger, Durst fühlen. Sie haben daher ein Recht auf Leben in Würde und Unversehrtheit.
Artikel 20a GG weist die Verpflichtung, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere
durch Gesetzgebung und Rechtsprechung zu schützen, als Staatsziel aus. Diese Verantwortung nehmen
wir sehr ernst. Uns eint die grundsätzliche Überzeugung, dass Menschen verpflichtet sind, Tiere
als fühlende und soziale Lebewesen anzuerkennen und ihnen ein art- und verhaltensgerechtes Dasein
zu gewährleisten. Entgegen seiner Verpflichtung schützt der Staat die landwirtschaftlich genutzten
Tiere jedoch NICHT! Vielmehr bedient er die ökonomischen Interessen der Tiernutzer. Der
Staat setzt das Tierschutzgesetz nicht um, sondern konterkariert es auf dem Verordnungsweg. Damit
sich dieses undemokratische und auch unethische Vorgehen endlich ändert, bündeln wir unsere
Kräfte und setzen uns in öffentlichkeitswirksamen gemeinsamen Projekten und Aktionen für ein
Ende der von der Mehrheit der Bevölkerung nicht gewollten Tierausbeutung ein.