Jungvogel-Schwemme in Auffangstationen und Tierheimen – „Rettung“ oft vorschnell
Pressemeldung
01.08.2019
Jungvogel-Schwemme in Auffangstationen und Tierheimen
„Rettung“ oft vorschnell
Jungvögel sind aktuell noch immer in Gärten und Parks sowie in Waldgebieten unterwegs und viele Tierheime und Auffangstationen versorgen unzählige Pfleglinge. Teilweise musste die Aufnahme neuer Tiere wegen fehlender Kapazitäten bereits gestoppt werden. Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass Tierfreunde Jungvögel nur in Notfällen aufnehmen sollten, etwa wenn die Tiere verletzt sind oder es sich um unbefiederte Jungvögel handelt, die nicht zurück ins Nest gesetzt werden können. Bereits befiederter Vogelnachwuchs steht hingegen in der Regel auch außerhalb des Nests weiter mit den Elterntieren in Verbindung, weshalb eine „Rettung“ zwar gut gemeint, aber oft nicht notwendig ist.
„Sehr junge Vögel, die kaum oder gar keine Federn haben und hilflos am Boden liegen, sind meist aus dem elterlichen Nest gefallen. Um sie dorthin zurückzusetzen darf man die Tiere auch berühren – die Altvögel stören sich nicht am menschlichen Geruch“, erklärt James Brückner, Leiter des Artenschutzreferats beim Deutschen Tierschutzbund. „Nur wenn die Vögelchen verletzt sind oder es nicht möglich ist, sie zurückzusetzen, sollte man das Tier in Obhut nehmen und schnellstmöglich in fachkundige Hände übergeben bzw. einem Tierarzt vorstellen.“ Für die vorübergehende Unterbringung des Vogels eignet sich dann am besten ein Pappkarton, der mit einem Handtuch ausgelegt und idealerweise im Haus untergestellt wird, da die Tiere häufig unterkühlt sind. Bei Unsicherheit über die richtige Ernährung sollten besser keine Fütterungsversuche unternommen werden. Wasser sollte der Finder dem Jungvogel allerdings immer anbieten und gegebenenfalls an den Schnabelrand, aber wegen Erstickungsgefahr keinesfalls direkt in den Rachen träufeln.
Eingreifen bei Ästlingen und Nestflüchtern nicht notwendig
Bei Nestflüchtern, wie jungen Enten, Gänsen, Schwänen oder Rallen ist ein Eingreifen grundsätzlich nicht notwendig, solange die Tiere nicht verletzt sind. Sie kommen bereits mit einem dichten Daunengefieder zur Welt, verlassen das Nest nach ein bis zwei Tagen und gehen selbstständig auf Futtersuche. Andere Jungvögel, wie Tauben, Eulen, Greifvögel, Rabenvögel und die Jungen der meisten anderen Singvögel – etwa Amseln, Meisen, Drosseln oder Finken – verlassen ihr Nest schon, bevor sie voll flugfähig sind. Die sogenannten „Ästlinge“ warten dann im Geäst oder an anderen geschützten Orten auf die Elterntiere, die sie weiterhin füttern.
Bildmaterial
Bildunterschrift: Junge Bachstelzen im Nest
Copyright: Deutscher Tierschutzbund e.V.